Überprüfungsrichtlinien für kundenspezifische Zippo-Feuerzeuge

 

Aufgrund der besonderen Art personalisierbarer Zippo-Taschenfeuerzeuge und ihrer Verbindung mit unserer Marke haben wir entschieden, dass bestimmte Kategorien von Bildern und Inhalten nicht für den Druck auf Zippo-Taschenfeuerzeugen geeignet sind. Die folgenden Bestimmungen sind Bestandteil der Nutzungsvereinbarung von Zazzle. Du musst ihnen zustimmen und sie einhalten, um Zippo-Taschenfeuerzeuge über Zazzle kaufen oder öffentliche Zippo-Taschenfeuerzeuge zum Verkauf auf dem Zazzle-Marktplatz erstellen zu können.

Du darfst in keiner Weise behaupten oder den Eindruck erwecken, dass ein von dir oder einem anderen Nutzer auf Zazzle erstelltes Zippo-Taschenfeuerzeug von uns oder einer anderen Person beziehungsweise Organisation genehmigt wurde.

Bei der Gestaltung oder Erstellung eines Zippo-Taschenfeuerzeugs auf Zazzle darfst du keine Inhalte oder Designelemente verwenden, die wir nach unserem alleinigen Ermessen als kontrovers oder beleidigend einstufen, die zu rechtlichen Risiken führen könnten oder die dem öffentlichen Ansehen von Zazzle oder unserem Geschäft schaden würden.

Du darfst keine Bilder, Grafiken, Slogans oder Texte verwenden, die:

  1. Die Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen
    1. Verwende ohne schriftliche Genehmigung des Rechteinhabers (die Zippo vorgelegt werden muss) keine Namen, Logos, Symbole oder Abbildungen von:
    2. Musikern und Musikgruppen,
    3. Unternehmen und Marken, einschließlich Marken aus den Bereichen Lebensmittel, Getränke, Bekleidung und Automobile,
    4. Figuren aus Fernsehen, Filmen, Cartoons, Comics oder Videospielen,
    5. Prominenten,
    6. Sportmannschaften und Sportlern,
    7. Studentenverbindungen, Schwesternschaften oder anderen Organisationen,
    8. Hochschulen und Universitäten.
  2. Verwende keine Abzeichen oder Hoheitszeichen von Regierungsbehörden, Organisationen oder militärischen Einheiten sowie nicht die chinesische Flagge.
    1. Verwende keine Fotos, Logos, Karikaturen oder sonstigen Darstellungen der oben genannten Personen oder Einrichtungen – selbst dann nicht, wenn du diese Darstellungen selbst erstellt hast.
    2. Verwende keine bereits existierenden Kunstwerke, Cartoons, Fotografien oder Bildschirmaufnahmen, auch dann nicht, wenn du sie durch Umgestaltung oder Neuanordnung der Elemente (zum Beispiel mit Photoshop) verändert hast.
    3. Verwende keine Bilder aus dem Internet – einschließlich solcher aus Suchmaschinen oder sozialen Medien – ohne die schriftliche Genehmigung des Rechteinhabers, die Zippo vorgelegt werden muss.
  3. Für kleine Kinder attraktiv sein könnten (die Regelungen können je nach Region unterschiedlich sein; mindestens in den USA und Kanada gelten folgende Einschränkungen.) Dazu gehören unter anderem:
    1. Anime
    2. der Weihnachtsmann
    3. cartoonartige Figuren
  4. Beleidigend oder anstößig sind. Dazu gehören insbesondere:
    1. unangemessene Inhalte, Nacktheit oder nahezu vollständige Nacktheit sowie sexuell anzügliche Inhalte (z. B. sichtbare Brustwarzen, Genitalien, Sexspielzeug oder Bondage-Darstellungen),
    2. obszönes oder vulgäres Material, einschließlich beleidigender Äußerungen,
    3. Inhalte, die andere belästigen, bedrohen, verleumden oder missbrauchen,
    4. rassistische oder sexistische Inhalte, Hasssymbole (z. B. NS-Symbole oder Gangzeichen) oder satanistische Symbole,
    5. Inhalte, die Gewalt oder Missbrauch – auch gegenüber Tieren – fördern oder darstellen,
    6. Inhalte, die Drogenkonsum verherrlichen, einschließlich Darstellungen von Marihuanablättern.

Häufig gestellte Fragen

Was ist auf einem personalisierten Feuerzeug nicht zulässig?

  • Die einfachste Antwort lautet: Dein gestaltetes Produkt darf keine Elemente enthalten, die jemand anderem gehören, beleidigend sind oder insbesondere in den USA und Kanada kleine Kinder ansprechen würden (die Regelungen können regional abweichen).

Was ist, wenn das Bild nicht urheberrechtlich geschützt zu sein scheint?

  • Nahezu alle Werke sind urheberrechtlich geschützt, selbst wenn kein entsprechender Hinweis vorhanden ist. Wenn du ein Kunstwerk verwenden möchtest, das du nicht selbst geschaffen hast, musst du die schriftliche Erlaubnis des Urhebers einholen.

Darf ich ein Bild verwenden, das ich im Internet gefunden habe – etwa über Suchmaschinen oder soziale Medien?

  • Nein. Nur weil ein Bild im Internet verfügbar ist, bedeutet das nicht, dass es gemeinfrei ist oder frei verwendet werden darf. Du darfst ein Werk nur nutzen, wenn der Urheber dir ausdrücklich eine entsprechende Lizenz erteilt hat oder das Werk tatsächlich gemeinfrei ist – was selten der Fall ist. Außerdem kann die Person, die ein Bild ins Internet gestellt und dessen freie Nutzung behauptet hat, selbst nicht zur Veröffentlichung berechtigt gewesen sein. Deine Nutzung könnte daher die Rechte des tatsächlichen Urheberrechtsinhabers oder die Persönlichkeits- beziehungsweise Datenschutzrechte einer Person verletzen.

Wenn ich selbst ein Foto einer prominenten Person oder eines Firmenlogos gemacht habe – darf ich dieses auf meinem personalisierten Feuerzeug verwenden?

  • Nein. Das Anfertigen eines Fotos von einer Person, einem Produkt, einer Marke oder einem Logo gibt dir nicht automatisch das Recht, Waren mit diesem Foto zu verkaufen. Bei einem Foto bestehen grundsätzlich zwei unterschiedliche Schutzrechte (1) das Urheberrecht am Foto selbst, das in der Regel dem Fotografen zusteht, und (2) das Markenrecht beziehungsweise das Persönlichkeitsrecht, das sich auf die abgebildete Person, das Produkt oder die Marke bezieht. Um Waren mit einem solchen Foto herstellen oder bestellen zu dürfen, benötigst du die ausdrückliche Zustimmung der abgebildeten Person beziehungsweise des Markeninhabers.

Meine Gestaltung basiert auf dem Werk einer anderen Person. Ist das zulässig?

  • Im Allgemeinen nicht. Kunstwerke, die auf bereits bestehenden Werken anderer beruhen (sogenannte „abgeleitete Werke“), verletzen wahrscheinlich die Rechte des ursprünglichen Rechteinhabers. Wenn du ein Design erstellst, das auf dem Werk einer anderen Person basiert, benötigst du in der Regel die Zustimmung des Urhebers des Originalwerks, um Waren mit deiner Gestaltung herstellen zu dürfen. Wenn du dich jedoch lediglich von einem anderen Werk inspirieren lässt und daraus ein tatsächlich neues und eigenständiges Kunstwerk erschaffst, verletzt du in der Regel nicht die Urheberrechte des anderen. Dennoch solltest du vor der Nutzung solcher Werke rechtlichen Rat einholen.

Sind Parodien zulässig?

  • Zippo akzeptiert grundsätzlich keine Parodie-Grafiken und gestattet deren Verwendung auf Feuerzeugen oder anderen Produkten nicht.

Darf ich Cliparts oder Stockfotos verwenden?

Cliparts, Stockfotos, Bildsammlungen oder Grafikprogramme enthalten in der Regel Lizenzvereinbarungen, die keine Herstellung von Verkaufsprodukten erlauben. Die jeweiligen Lizenzbedingungen legen genau fest, welche Nutzungsarten zulässig sind. Du solltest die betreffende Lizenzvereinbarung sorgfältig prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um festzustellen, ob die Nutzung der Bilder erlaubt ist. Zudem solltest du darauf vorbereitet sein, die entsprechende Lizenzvereinbarung Zippo zur Überprüfung vorzulegen.